Selbsterfahrung für Lebens- und Sozialberater*innen
in Ausbildung unter Supervision

Eine Zugangsvoraussetzung für den Antritt des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung sind 30 Stunden Einzelselbsterfahrung bei einer ausbildungsberechtigten Person.
Ich habe mehr als 250 Stunden Einzel- und Gruppenselbsterfahrung gemacht, einen aufrechten Gewerbeschein, die Befugnis der WKO anrechenbare Selbsterfahrung zu leiten und erfülle somit die Bedingung, dich während deiner Ausbildung zum*zur Dipl. Lebens- und Sozialberater*in begleiten zu dürfen (nach alter Verordnung). (vergleiche auch Zugangsvoraussetzungen Lebens- und Sozialberatung
 
Bei der Selbsterfahrung lernst du dich selbst besser kennen und lernst zunehmend zu reflektieren, um somit gut vorbereitet arbeiten zu können. Ziel ist es, dass du die anzuwendenden Arbeitsweisen und Methoden in der Klient*innenrolle an dir selbst erfährst und somit auch ein besseres Verständnis für die Sicht des*der Klient*in bekommst.

Selbsterfahrung für Lebens- und Sozialberater*innen
in Ausbildung unter Supervision

Eine Zugangsvoraussetzung für den Antritt des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung sind 30 Stunden Einzelselbsterfahrung bei einer ausbildungsberechtigten Person.
Ich habe mehr als 250 Stunden Einzel- und Gruppenselbsterfahrung gemacht, einen aufrechten Gewerbeschein, die Befugnis der WKO anrechenbare Selbsterfahrung zu leiten und erfülle somit die Bedingung, dich während deiner Ausbildung zum*zur Dipl. Lebens- und Sozialberater*in begleiten zu dürfen (nach alter Verordnung). (vergleiche auch Zugangsvoraussetzungen Lebens- und Sozialberatung
 
Bei der Selbsterfahrung lernst du dich selbst besser kennen und lernst zunehmend zu reflektieren, um somit gut vorbereitet arbeiten zu können. Ziel ist es, dass du die anzuwendenden Arbeitsweisen und Methoden in der Klient*innenrolle an dir selbst erfährst und somit auch ein besseres Verständnis für die Sicht des*der Klient*in bekommst.

Selbsterfahrung für Lebens- und Sozialberater*innen in Ausbildung unter Supervision

Eine Zugangsvoraussetzung für den Antritt des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung sind 30 Stunden Einzelselbsterfahrung bei einer ausbildungsberechtigten Person.
Ich habe mehr als 250 Stunden Einzel- und Gruppenselbsterfahrung gemacht, einen aufrechten Gewerbeschein, die Befugnis der WKO anrechenbare Selbsterfahrung zu leiten und erfülle somit die Bedingung, dich während deiner Ausbildung zum*zur Dipl. Lebens- und Sozialberater*in begleiten zu dürfen (nach alter Verordnung). (vergleiche auch Zugangsvoraussetzungen Lebens- und Sozialberatung
 
Bei der Selbsterfahrung lernst du dich selbst besser kennen und lernst zunehmend zu reflektieren, um somit gut vorbereitet arbeiten zu können. Ziel ist es, dass du die anzuwendenden Arbeitsweisen und Methoden in der Klient*innenrolle an dir selbst erfährst und somit auch ein besseres Verständnis für die Sicht des*der Klient*in bekommst.